(Online-) Händler haften für die im Sinne des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Produktpräsentation, die sie vom Hersteller/Zulieferer übernommen haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 31.3.2016 im Rahmen der Leitsatzentscheidung „Himalaya-Salz“ (I ZR 86/13) ausdrücklich bestätigt.