Arbeitszeiterfassung mittels Fingerabdruck verstößt gegen § 26 BDSG zur Verarbeitung biometrischer Daten. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin am 16.10.2019 (Az. 29 Ca 5451/19) – jedenfalls für den konkreten Fall. Welche datenschutzrechtlichen Faktoren bei der Erhebung biometrischer Daten zur Zeiterfassung zu beachten sind haben Sascha Kremer und Jana Schminder in der HR Performance 01/2020. Wir haben die… Zeiterfassung mittels Fingerprint: In der Regel unzulässig? weiterlesen