Zum 01.08.2022 wird insbesondere das Nachweisgesetz geändert. Die Änderungen führen dazu, dass Vorlagen für Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 verwendet werden, anzupassen sind. Bei bestehenden Arbeitsverträgen müssen Arbeitgeber zunächst nicht initiativ tätig werden. Sofern Arbeitnehmer dies aber beantragen, trifft Arbeitgeber die Pflicht, den Beschäftigten zusätzliche Informationen zum Anstellungsverhältnis bereitzustellen. Hintergrund: Richtlinie (EU) 2019/1152 des… Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen weiterlesen