Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 22.03.2018 (Az. VII ZR 71/17) zur rechtlichen Einordnung eines Vertrages über die Platzierung elektronischer Werbeanzeigen Stellung genommen und diesen als Werkvertrag qualifiziert. Der Entscheidung vorangegangen waren ein klageabweisendes Urteil des AG Bad Kreuznach vom 29.07.2016 (Az. 22 C 3/16) und eine sich anschließende Berufung vor dem LG Bad Kreuznach vom 01.03.2017… BGH: Vertrag über Platzierung elektronischer Werbeanzeigen ist Werkvertrag weiterlesen