Das LG München I (Urt. v. 20.01.2022 – 3 O 17493/20) entschied Anfang des Jahres, dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt, wenn die dynamische Einbindung von Services in eine Website ohne Einwilligung der betroffenen Person erfolgt und die Services aus Drittländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erbracht werden. Konkret ging es um Google Fonts… Update: Massenabmahnungen wegen Google Fonts: Unser Antwortgenerator hilft weiterlesen