IDACON – Der 24. Kongress für Datenschutz
Im Namen des FFD Forum für Datenschutz laden wir laden Sie herzlich zur IDACON, dem 24. Kongress für Datenschutz in München (auch in hybrid), ein:
Themen:
Neben 2 Intensiv-Seminaren und 2 Foren können Sie in den Genuss einer Vielzahl spannender Vorträge rund um die Themen Datenschutz, KI-Verordnung und Cyber-Resilience-Act gelangen. Die “Top-Speaker” Michael Will, Kai Zenner, David Rosenthal und Dr. Judith Nink werden Ihnen fachgerecht und praxisnah folgende Themen näherbringen:
- Einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DSGVO – Die Rolle des Europäischen Datenschutzausschlusses
- Profiling und Scoring im Lichte des SCHUFA-Urteils – Auswirkungen für Nutzer
- Die KI-Regulierung und ihre rechtliche und wirtschaftlichen Folgen
- Data Act – Rückschritt, Fortschritt? Oder neue Fragen?
- Neues DSGVO– Sanktionsregime – eine Einordnung von Deutsche Wohnen
Mit unserer assoziierten Partnerin Dr. Judith Nink sind wir mit dem brandaktuellen Vortrag “Profiling und Scoring im Lichte des SCHUFA-Urteils (C-634/21)–Auswirkungen für Nutzer” vertreten. Neben den wesentlichen Aussagen des EuGHs werden auch die daraus resultierenden Auswirkungen und Konsequenzen für die Bonitätsprüfung präsentiert. Zudem werden ungeklärte Fragen rund um das Thema Scoring beantwortet.
Datum:
05-06.11.2024, 9:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ort:
Wir freuen uns Sie im The Rilano Hotel München oder online begrüßen zu können.
Entgelt:
Nur Kongress (05.-06.11.2024) | Teilnahmegebühr: 1.495€ (Präsenz oder Virtuell)
Kongress + Intensiv-Seminar 1 oder 2 (05.-07.11.2024) | Teilnahmegebühr: 1.895€ (Präsenz oder Virtuell)
Nur Intensiv-Seminar 1 oder 2 (07.11.2024) | Teilnahmegebühr: 795€ (Präsenz oder Virtuell)
Sie erhalten 10% Rabatt für den zweiten Teilnehmer und jeden weiteren Teilnehmer. Bis zum 31.07.2024 erhalten Sie als Frühbucher einen Rabatt von 12%.
Anmeldung (Hinweise des Veranstalters):
Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online unter https://www.idacon.de/anmeldung/ erfolgen.
Es werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt.
Weitere Informationen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Vereins unter https://www.idacon.de.
Dieser Kongress vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.