Seit dem März des vergangenen Jahres arbeiten wir intern und extern physisch so kontaktarm wie möglich und haben auch in den Phasen der „Lockerung“ hieran festgehalten, so schwer der Verzicht auf sozialen Umgang im Team oft auch fällt. Alle unsere Mitarbeiter/innen sind losgelöst vom Arbeitsplatz im Büro auch mobil und zu Hause – datenschutzkonform und im Einklang mit dem Berufsrecht – vollständig arbeitsfähig. Für Fahrten zur Arbeit und für Reisefälle – privat wie beruflich – sind alle Mitarbeiter/innen arbeitgeberseitig mit Mundnasenschutz und FFP2-Masken ausgestattet. Ende März haben wir mit arbeitgeberseitig gestellten Schnelltests zwei- bis dreimal in der Woche begonnen und die meisten Impfungen sind geschafft.
Unsere Präsenz im Büro vor Ort in Köln behalten wir zunächst bis zum 31.8.2021 unverändert bei: Es wird jeden Arbeitstag von Montag bis Freitag ein/e Mitarbeiter/in zeitweise vor Ort sein. Die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon unabhängig an Arbeitstagen in der Zeit von 9.00h bis 18.00h sichergestellt. Sollten Sie ausnahmsweise auf der Mailbox landen hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und wir rufen schnellstmöglich zurück. Das Fax läuft – falls die Technik von Ihnen noch genutzt werden sollte – 24/7 und ebenso sind wir per beA für Gerichte, Behörden und Kolleg/inn/en zu erreichen.
Schließlich: Eingänge unter der E-Mail-Adresse info@kremer-recht.de werden unabhängig von Urlauben an Arbeitstagen durchgehend bearbeitet.
Vielen Dank für Dein/Ihr Verständnis!
Bleibt/Bleiben Sie, Ihre Familien und Kolleg/inn/en alle gesund.