Seit dem 26.04.2019 ist das Geschäftsgeheimnisgesetz (kurz: GeschGehG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft. Die Folgen und Anforderungen, die dieses Gesetz nun für Geschäftsgeheimnisinhaber mit sich bringt, hat unsere Rechtsanwältin Frau Linda Thiel in der WRP – Wettbewerb und Praxis 6/2019 aufgezeigt.
Unter dem Titel „Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) – Risiken und Chancen für Geschäftsgeheimnisinhaber“ beleuchtet sie mit Blick aus der anwaltlichen Praxis die neuen Anforderungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Besonderes Augenmerk legt Frau Thiel dabei auf den Handlungsbedarf der Geschäftsgeheimnisinhaber. Sie sind es nämlich, die angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen müssen, um überhaupt in den Genuss des Schutzes durch das neue Gesetz zu kommen.
Welchen Handlungsbedarf Frau Thiel für Inhaber von Geschäftsgeheimnissen sieht, können Sie in der WRP 6/2019 nachlesen.
Außerdem bietet KREMER RECHTSANWÄLTE im Juli zum neuen GeschGehG einen weiteren Mandantenworkshop in dem offene Fragen zu dem GeschGehG beantwortet werden.
Der vollständige Beitrag ist in der WRP – Wettbewerb in Recht und Praxis zu finden und kann hier (kostenpflichtig) abgerufen werden.
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