Mit zwei Urteilen vom 26.11.2015 (I ZR 174/14, I ZR 3/14) hat sich der BGH zur Haftung des Access-Providers für Rechtsverletzungen Dritter geäußert. Für das Blog auf CRonline – Portal zum IT-Recht habe ich die lesenswerten Entscheidungen zusammengefasst und bewertet: BGH – Access-Provider sind störende Nichtstörer. Mein Fazit: Der Access-Provider ist Lückenfüller und haftet, weil der BGH das so will, nicht weil es das Gesetz so vorsieht. Ein weiteres trauriges Kapitel der Rechtsprechung zur Störerhaftung, die keine klaren Leitlinien und Anforderungen mehr erkennen lässt.