Zentrale Normen: §§ 305, 307, 448 BGB Der Onlineanbieter für Veranstaltungstickets Eventim (CTS EVENTIM AG & Co. KGaA) muss in Zukunft teilweise auf die bisher von ihm angewandten Preisklauseln verzichten. So lautet das BGH-Urteil vom 23. August 2018 (III ZR 192/17). Die Pressemitteilung des BGH dazu finden Sie hier. Der Sachverhalt Die Beklagte (Eventim) ist teils Veranstalterin,… BGH bestätigt Unwirksamkeit zweier Preisklauseln bei Eventim weiterlesen