Den Betreiber einer Internet-Suchmaschine trifft keine generelle Prüfpflicht, ob die von seiner Software aufgefundenen Inhalte Persönlichkeitsrechtsverletzungen enthalten. Eine Reaktion des Suchmaschinenbetreibers ist erst erforderlich, wenn er durch einen konkreten Hinweis von einer offenkundigen Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27.2.2018 (Az. VI ZR 489/16 – noch nicht im Volltext… BGH: Prüfpflichten von Suchmaschinenbetreibern bei Persönlichkeitsrechtsverletzung weiterlesen