Erste Einordnung: Worum geht es? Im Datenschutzrecht wird zwischen „normalen“ personenbezogenen Daten und besonders schutzbedürftigen Daten unterschieden. Zu den besonders schutzbedürftigen Daten gehören z.B. Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben. Für diese sog. besonderen Kategorien personenbezogener Daten sieht die DSGVO ein generelles Verarbeitungsverbot vor, was nur in Ausnahmefällen überwunden werden kann. Zudem sind wegen der besonderen… Der EuGH zapft den „hidden layer“ an: Wenn aus „normalen“ Daten sensible Daten werden weiterlesen