Zu unserem Beitrag zum Thema Kartellrecht und Plattformen vergangene Woche passt die bislang wenig besprochene Entscheidung des EuGH vom 21.01.2016 zu Eturas (Az.: C-74/14). Diese verdeutlicht sehr gut die Risiken, wenn ein Plattform-Betreiber wettbewerbsbeschränkende Handlungen anregt und die an der Plattform teilnehmenden Unternehmen hierauf nicht ausreichend reagieren.