Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Datenübermittlungen an unsichere Drittländer, wie derzeit (noch) die USA rechtmäßig sind, wird ein zunehmend auch im Vergaberecht relevantes Thema. Dort entschied jetzt die zweite Vergabekammer des Bundes über die Zulässigkeit von Drittlandübermittlungen bei abstrakten Zugriffsrisiken aus Drittländern auf in der EU gespeicherte Daten (VK-2–114/22). Demnach kann ein Angebot… Vergabekammer Bund zu Drittlandübermittlungen: Abstraktes Zugriffsrisiko nach CLOUD Act unbedeutend weiterlesen