Am 18.12.2017 wurden die vergaberechtlichen Schwellenwerte für die Jahre 2018/2019 bekannt gegeben. Bereits seit November kursierten Zahlen, die noch auf die offizielle Bestätigung warteten. Die Schwellenwerte gelten ab dem 01.01.2018. Rechtliche Grundlage sind die Verordnungen (EU) 2017/2367, 2017/2366, 2017/2365 und 2017/2364. Hintergrund: Ab bestimmten Auftragswerten müssen Aufträge von öffentlichen Auftraggebern europaweit ausgeschrieben werden und das… Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte veröffentlicht weiterlesen