Die Google AdWords-Werberichtlinien gestatten es Marken-Inhabern auf Basis eines Formulars allen Werbetreibenden die Nutzung ihrer Marke in Google AdWords-Anzeigen zu untersagen, solange sie nicht ausdrücklich vom Marken-Inhaber zur Nutzung autorisiert sind („Allgemeine Markenbeschwerde“). Mit Urteil vom 12.03.2015 (Az. I ZR 188/13) hat der BGH ein Urteil des OLG München (Az. Urt. v. 18.07.2013 – Az. 6… BGH bestätigt: Allgemeine Markenbeschwerde bei Google kann unzulässig sein weiterlesen