Der Bundesgerichtshof (BGH) scheint in seinem Urteil vom 12.07.2018 (Az. III ZR 183/17) die Weichen dahingehend gestellt zu haben, dass grundsätzlich kein Unterschied zwischen dem analogen und dem digitalen Nachlass besteht (s. BGH Pressemitteilung, ebenfalls vom 12.07.2018). Die vollständigen Urteilsgründe wurden zwar bislang (Stand 16.07.2018) nicht veröffentlicht. Es ist jedoch bereits ersichtlich, dass Anbieter und Nutzer von… BGH: Digitaler Nachlass – Zeit zum Umdenken? weiterlesen