Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat die Orientierungshilfe (OH) IuK-Nutung am Arbeitsplatz (PDF) online gestellt, sperriger ausführlicher Titel: „Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Ausgestaltung und Kontrolle der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik des Unternehmens durch Beschäftigte zu betrieblichen und zu privaten Zwecken“. Aufsichtsbehörden: Arbeitgeber ist Diensteanbieter Gebetsmühlenartig wird dort die übereinstimmende Auffassung aller Aufsichtsbehörden im Datenschutz vertreten, wonach… Erlaubte ITK-Privatnutzung: Arbeitgeber als Diensteanbieter? weiterlesen