Das Bundesverwaltungsgericht Österreich entschied am 13.09.2024 (Link), dass Verantwortliche bei dem Einsatz von Google reCAPTCHA v3 auf Webseiten eine Einwilligung der Webseitenbesucher:innen einholen müssen. Das Gericht verneinte ein berechtigtes Interesse der Webseitenbetreiber:innen (nachfolgend „Verantwortliche“) i.S.v. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Daher sei die Datenverarbeitung bei einer fehlenden Einwilligung nicht rechtmäßig. Technischer Hintergrund Was ist… Google reCAPTCHA: Einwilligung erforderlich weiterlesen