Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Urteil vom 16.2.2017 (Az. 13 K 6093/15) entschieden, dass ein allgemein zugängliches Fahrerbewertungsportal datenschutzrechtlich unzulässig ist, wenn die Fahrer dort ausschließlich über das Kfz-Kennzeichen zugeordnet werden und Bewertungen abrufen können. Dabei musste sich das VG Köln vor allem mit der Frage befassen, ob ein KFZ-Kennzeichen ein bestimmbares personenbezogenes Datum… VG Köln: Fahrerbewertungsportal mit Prangerwirkung unzulässig weiterlesen