Das OLG Dresden hat sich mit dem Umfang der datenschutzrechtlichen Kontrollpflicht ihrer Auftragsverarbeiter befasst (OLG Dresden, Urt. v. 15.10.2024 – 4 U 940/24). Verantwortliche müssen ihre Auftragsverarbeiter auch nach Vertragsschluss hinsichtlich der Einhaltung der Verarbeitungsgrundsätze, der Datenschutzprinzipien und vertraglichen Vereinbarungen sorgfältig überwachen. Verantwortliche dürfen nicht auf Ankündigungen ihrer Auftragsverarbeiter vertrauen, eine bestimmte Pflicht – etwa eine Löschpflicht –… Vertrauen ist gut, Kontrolle ist notwendig – Kontrollpflichten von Verantwortlichen bei der Auftragsverarbeitung weiterlesen