Das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 wird zu weitläufigen Änderungen insbesondere unter anderem im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und in der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) führen. Wie diese Neuerungen aussehen und wirken haben Sascha Kremer und Jana Schminder in der HR Performance 01/2020 erläutert. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Infomrationen für Sie zusammengefasst.