Auch wenn der Straßenkarneval ausfällt: Unser Büro bleibt Rosenmontag geschlossen. Denn Rosenmontag ist bei uns kein Arbeitstag, auch nicht in einer Pandemie.
Ab dem 16. Februar sind wir wieder für Sie und Dich da.
Dabei gilt weiterhin – zunächst bis zum 31. März – zum maximalen Schutz aller Mitarbeiter/innen:
Es wird an mindestens vier Arbeitstagen in der Woche maximal ein/e Mitarbeiter/in zeitweise vor Ort sein. Die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon unabhängig an Arbeitstagen in der Zeit von 9.00h bis 17.00h sichergestellt. Sollten Sie ausnahmsweise auf der Mailbox landen hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und wir rufen schnellstmöglich zurück. Das Fax läuft – falls die Technik von Ihnen noch genutzt werden sollte – 24/7 und ebenso sind wir per beA für Gerichte, Behörden und Kolleg/inn/en zu erreichen – wenn denn das beA funktioniert.
Schließlich:
Eingänge unter der E-Mail-Adresse info@kremer-recht.de werden unabhängig von Urlauben an Arbeitstagen durchgehend bearbeitet.