Back to Basics: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Unser Partner und Gründer Sascha Kremer hat in der diesjährigen Oktober-Ausgabe des Datenschutz-Berater den Artikel „Back To Basics: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung“ veröffentlicht.

Schwerpunkt:

Der Artikel befasst sich mit den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO. Obwohl diese Norm den Datenschutzexperten und Datenschutzexpertinnen unter uns geläufig sein sollte, ist es entscheidend, sich den genauen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der neusten Präzisierungen des Europäische Gerichtshof (EuGH) bewusst zu sein, weil die präzise Arbeit mit Basics wie Art. 6 Abs. 1 DSGVO die Richtung jeder weiteren Betrachtung eines Sachverhalts vorgibt.

In der Darstellung wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung des Art. 6 Abs. 1 DSGVO aufgegriffen, insbesondere in Bezug auf die zuletzt ergangenen Urteile vom 12.09.2024 (C-17/22 und C-18/22). Darüber hinaus wird erläutert, wie Betriebsvereinbarungen in den Kontext der EuGH-Rechtsprechung eingeordnet werden können, welche Regelungen Betriebsvereinbarungen rechtlich abdecken dürfen und wie die Bedingungen des Art. 6 DSGVO letztlich unter Berücksichtigung der Präzisierungen des EuGH auszulegen sind.

Die kontinuerlichen Präzisierungen der Rechtsprechung sollten zu diesem und jedem anderem vermeintlich profanen Thema (nach der DSGVO) an erster Stelle jeder Prüfung stehen. Insbesondere sollte man vor der Konsultierung der Fachliteratur ein Blick in die Rechtsprechung werfen, denn die dort vertretenen Auffassung sind schnell durch aktuellere Urteile überholt.

Diesen lesenswerten Aufsatz finden Sie hier: Back To Basics: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.