Am 25.5.2018 werden die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU, enthält unter anderem das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)) wirksam und ersetzen das bisher geltende Datenschutzrecht. Eine systematische und umfassende Darstellung der Anforderungen, die ab diesem Zeitpunkt zwingend beachtet werden müssen, verschafft der Heidelberger Kommentar zur Datenschutz-Grundverordnung mit Bundesdatenschutzgesetz (Hrsg.: Schwartmann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann), der voraussichtlich Anfang 2018 erscheint.
Aus der Produktbeschreibung des Verlags:
Sind Sie bereit für das neue Datenschutzrecht?
Der vorliegende Heidelberger Kommentar bietet der Datenschutzpraxis beides:
Den Einstieg in das neue Datenschutzrecht verschafft eine systematische Einführung, die die wichtigsten Änderungen kurz und prägnant vorstellt.
Die Kommentierung entspricht durch ihren klaren Aufbau den Anforderungen der täglichen Praxis und ist so exakt auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten. Jedem Artikel der DS-GVO werden die entsprechenden Erwägungsgründe sowie die entsprechende Norm des neuen BDSG zugeordnet und ausführlich kommentiert. Die Änderungen gegenüber dem alten Recht werden deutlich hervorgehoben. Mögliche Problempunkte, Fehlerquellen und Risiken werden dabei herausgearbeitet und konkrete Lösungsmöglichkeiten für die Praxis angeboten. Eine wichtige Informationsquelle für die Praxis sind auch die Beschlüsse der einschlägigen Expertenkreise für den Datenschutz, die innerhalb der Kommentierung berücksichtigt werden.
Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Best Practice.
Unser auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierter Partner, Sascha Kremer, der u.a. Datenschutzauditor und TÜV-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter ist, hat an dem vorgestellten Kommentar als Teil des Autorenteams mitgewirkt. Von ihm verfasste Kommentierungen lassen sich im Werk zu folgenden Artikeln finden:
Art. 24 DSGVO (Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen), Art. 26 DSGVO (Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche), Art. 27 DSGVO (Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern), Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeiter), Art. 29 DSGVO (Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters).
Der Kommentar kann bereits unter folgendem Link vorbestellt werden.
Gerne unterstützen wir Sie als externe Datenschutzbeauftragte in der Umsetzung der DSGVO oder unterstützen Ihre Datenschutzorganisation, Rechtsabteilung, Personalabteilung oder Ihren Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben und der Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO und dem BDSG-neu. Hier finden Sie unsere Ansprechpartner.