Intelligente oder autonome Kfz sind das „nächste große Ding“. Auch bei Apple und Google wird über die Entwicklung eigener Kfz, zumindest aber über Zulieferungen an etablierte Hersteller, spekuliert (siehe etwa Apple Car: Everything we know).
In Deutschland wird die rechtliche Diskussion um das Connected Car maßgeblich vom Datenschutzrecht geprägt. So gab es von mir bereits in der Recht der Datenverarbeitung (RDV) im Heft 6/2014 einen zwölfseitigen Beitrag zu Connected Car – intelligente Kfz, intelligente Verkehrssysteme, intelligenter Datenschutz? (Link führt zum Abstract bei juris).
Zwei Veranstaltungen stehen nunmehr in Köln und Stuttgart an:
Am 18.3.2015 in Köln und am 12.11.2015 in Stuttgart veranstaltet DataKontext das Tages-Seminar Connected Car bei der Dienstwagennutzung (Programm als PDF). Das Seminar wird gemeinsam von Prof. Dr. Schwartmann (Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Vorstandsvorsitzender der GDD) und mir bestritten und geht auf technische und rechtliche Aspekte des vernetzten Autos ein.
Am 16.4.2015 findet sodann in Köln die GDD-Fachtagung Datenschutz im gläsernen Auto – Betrieblicher Einsatz von vernetzten Fahrzeugen im Fokus von Datenschutz und Datensicherheit statt (Programm als PDF). Neben Prof. Dr. Schwartmann, Prof. Dr. Lüdemann (Hochschule Osnabrück), Dr. Joachim Rieß (Konzerndatenschutzbeauftragter Daimler AG), Dr. Christoph Alt (Datenschutzbeauftragter Volkswagen AG), Peter Büttgen (Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz – BfDI) und RA Andreas Jaspers (Geschäftsführer der GDD) werde ich vortragen zu „Von der Suche nach einer Rechtsgrundlage: Connected Car zwischen IVSG, TMG, TKG und BDSG“.
Anmeldungen für alle Veranstaltungen sind noch möglich.