Die seit dem 01.07.2016 geltende Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (kurz: eIDAS-Verordnung) schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste in allen EU-Mitgliedsstaaten und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).