Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 17.11.2016 (Az. 2 AZR 730/15) über die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Busfahrers aus wichtigem Grund zu entscheiden. Hintergrund war der Einsatz eines Systems zur Kontrolle und Auswertung des Fahrverhaltens der angestellten Busfahrer, die sie zu einem ökonomischeren und umweltfreundlicheren Fahren anhalten sollten. Der betroffene Busfahrer verweigerte jedoch die Benutzung… Der Zusammenhang zwischen ökologischem Busfahren und Datenschutz (oder: die Einführung von RIBAS) weiterlesen