Mit Urteil vom 19.10.2017 (Az. 16 A 770/17 – noch nicht im Volltext veröffentlicht) bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 16.02.2017 (Az. 13 K 6093/15) (wir berichteten) und ordnete ein Internetportal zum Zwecke der Fahrerbewertung ebenfalls als datenschutzrechtlich unzulässig ein. Hintergrund des Urteils Die Klägerin betreibt ein Internetportal zur… OVG Münster: Update in Sachen Fahrerbewertungsportal weiterlesen