Die seit dem 3.12.2018 wirksame Verordnung (EU) 2018/302 (Geoblocking-Verordnung) bezweckt eine Stärkung der Verbraucherrechte im grenzüberschreitenden Verkehr von Waren und Dienstleistungen. Sie verbietet diskriminierende Behandlungen der EU-Bürger, die direkt oder indirekt auf der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem Ort der Niederlassung des Kunden beruhen. Für wen oder was gilt die Verordnung? Adressaten der Geoblocking-Verordnung sind… Geoblocking-Verordnung: Mehr als ein Verbot des Auto-Forwarding weiterlesen