Facebook darf Kommentare, die sich als „Hassrede“ qualifizieren lassen, löschen und ihre Absender zeitweise von der Nutzung der Social-Media-Plattform ausschließen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit Beschluss vom 25.6.2018 (Az. 15 W 86/18) entschieden. Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe hier. Hintergrund der Entscheidung Der Antragsteller im einstweiligen Verfügungsverfahren hatte auf Facebook über mehrere Jahre… OLG Karlsruhe: „Hassrede“ berechtigt Facebook zur Kommentarlöschung und Sperrung des Absenders weiterlesen