Am 2.7.2015 hat der Deutsche Bundestag den „Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts über das In-Verkehr-bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, das sog. ElektroG2, angenommen. Es wird voraussichtlich im Oktober 2015 den Bundesrat passieren und noch im November 2015 in weiten Teilen in Kraft treten. Eine Neuerung mit erheblichen praktischen und möglicherweise auch wettbewerbsrechtlichen… Das neue Elektrogesetz: Abmahnrisiken für Händler? weiterlesen