Das Amtsgericht (AG) Bad Hersfeld entschied am 15.5.2017 (Az.: F 120/17 EASO), dass Whatsapp-User bei Gewährung der dauernden Datenweitergabe aus dem Adressbuch an die Whatsapp Inc. (einem Unternehmen der Facebook-Gruppe) von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt werden können. Die Möglichkeit der Abmahnung ergebe sich dabei aus der deliktischen Verantwortlichkeit des Whatsapp-Users. Hintergrund des Urteils In einer familienrechtlichen… Whatsapp: Weitergabe von Smartphone-Kontakten ist Abmahnungsrisiko? weiterlesen