Seit dem 25.5.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nun wirksam. Die vom Gesetzgeber gewährte knapp zweijährige Umsetzungsfrist ist zu diesem Datum abgelaufen. Das mediale Interesse war und ist ungebrochen. DS-GVO-Witze sind in aller Munde und die Verunsicherung bei Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen ist groß. Die Wenigsten wissen, welche Verpflichtungen sie nunmehr in Folge des neuen Gesetzes… Landesdatenschutzbeauftragter des Landes Baden-Württemberg zur Meldung eines Datenschutzbeauftragten weiterlesen