Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 28. Mai 2020 bestätigt, dass für den Einsatz von technisch nicht unbedingt erforderlichen Cookies eine Einwilligungspflicht gilt, also ein Opt-in erforderlich ist (siehe dazu die Pressemitteilung vom 28. Mai 2020; die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor). Das Ergebnis überrascht nicht, folgt der BGH damit in der Sache dem vorgezeichneten Pfad des Gerichtshofs der Europäischen Union… Track me if you can: BGH stellt Einwilligungspflicht bei telefonischer Werbung und Cookie-Speicherung fest weiterlesen