Vorangehendes Executive Summary und nachfolgende Ausführungen, deren Gliederung eine eigene Schwerpunktsetzung ermöglicht: Die Neuerungen des Kaufrechts im Bereich der §§ 439, 445a, b BGB berühren die Geschäftstätigkeit sowohl von Onlineshops als auch von jenen, die mit Standardsoftware arbeiten. Mit der Novellierung zum 01.01.2018 lohnt sich ein Blick auf die Neuerung insbesondere im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruchs… Alles neu bei Kaufverträgen? Ein Überblick zu §§ 439, 445a, b BGB weiterlesen